Der Beschluss eines Tierversuchsverbots könnte den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in Schlüsseldisziplinen nachhaltig schmälern
Regulation ja, generelles Verbot nein
In einem zuletzt erschienen Nachrichtenbeitrag hat die ETH Zürich Stellung zur Initiative und dem damit zusammenhängenden Tierversuchsverbot bezogen: Sie betont dabei insbesondere ihre Verantwortung in der Tierversuchsforschung und spricht sich klar gegen ein Verbot aus, da dies die biomedizinische und ökologische Forschung gefährden würde. Sie setze stattdessen auf den 3R-Ansatz («Replace, Reduce, Refine»), durch den sie 2023 die Zahl der Versuchstiere um 7,6 % senken konnte. Dabei weist sie auf die strengen gesetzlichen Kontrollen in der Schweiz hin. So muss der Einsatz von Versuchstieren nicht nur im Vorfeld eines Forschungsprojektes argumentativ stichhaltig gerechtfertigt, sondern auch im Verlauf der Studien ordnungsgemäss dokumentiert werden.
Neues Kompetenzzentrum soll Einsatz von Versuchstieren minimieren
Die ETH Zürich fördert durch den neuen «ETH 3R Hub» die Entwicklung belastungsarmer Methoden in der Tierforschung und verbessert damit kontinuierlich Tierschutzstandards. So soll die Anzahl und Belastung von Tieren in der Forschung minimiert werden. Ein generelles Tierversuchsverbot sei aber gerade deshalb bedenklich, da besonders in der Neuro- und Krebsforschung, aber auch bestimmten agrarwissenschaftlichen Studien, komplexe Fragestellungen bearbeitet werden, die nur unter dem Einsatz möglichst realitätsnaher Modelle zu aussagekräftigen Resultaten führen.