Gentechnik im Essen: EU-Kommission plant deutliche Lockerung
Demnach will die Behörde vorschlagen, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Offiziell vorgestellt werden soll das Vorhaben voraussichtlich im Juli.
Ausnahmen für Crispr/Cas
Konkret bedeuten die geplanten Regeln, dass etwa Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere keinen EU-Gentechnikregeln unterliegen, wenn die dadurch entstandene Sorten auch durch Verfahren wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Solche Züchtungen würden den Plänen zufolge unter die sogenannte Kategorie 1 der durch neue Techniken (NGT) gezüchteten Pflanzen fallen. Für die Bio-Landwirtschaft gelten die strengen Gentechnikregeln dem Vorhaben zufolge weiterhin.
In Artikel 8 des Entwurfs heißt es: Die Mitgliedstaaten dürften die absichtliche Freisetzung oder das Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen des Typs 1 nicht durch Anforderungen verbieten oder einschränken. Der Grünen-Bundestagabgeordnete Karl Bär sieht darin einen „Frontalangriff” auf das Modell der europäischen Landwirtschaft.
„Gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen”
„Pflanzen mit bis zu 20 gentechnischen Veränderungen sollen als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen gelten”, sagte der gelernte Agrarökonom zu den bekanntgewordenen Entwürfen. Darunter seien auch Veränderungen, die weit über das Potenzial der klassischen Züchtungen hinaus gingen. Lebensmittel aus diesen Pflanzen würden ungekennzeichnet auf dem Teller von Verbraucherinnen und Verbrauchern landen. „Der Vorschlag wäre das Ende der ökologischen Landwirtschaft”, befürchtet er. Diese müsste sich mit immer mehr Aufwand vor Kontamination etwa durch von Wind verwehten Samen schützen.