Gesetzesreform der EU-Kommission: CRISPR & Co nicht mehr dasselbe wie Gentechnik
Ein paar Tage bevor die EU-Kommission ihren Gesetzentwurf offiziell vorstellen wollte, wurde er von einer NGO-Plattform (ARC, Agricultural and Rural Convention) geleakt und anschließend rasch über Presseagenturen verbreitet. Endgültig von der Kommission beschossen ist er noch nicht. Dennoch wird sich daran erst einmal wohl nichts Grundsätzliches mehr ändern.
Die Richtung ist klar: Die Auflagen für einfache genom-editierte Pflanzen werden deutlich gelockert. Es wird künftig keine so aufwändigen Zulassungsverfahren mehr geben wie bei der Gentechnik, auch keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Freilandversuche – die für erste realistische Tests nach der Entwicklung im Labor und Gewächshaus so wichtig sind – werden einfacher. Und: Anders als bei herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen können einzelne EU-Mitgliedstaaten weder den Anbau dieser editierten Pflanzen bei sich verbieten, noch Freilandversuche untersagen.