Gesetzesreform der EU-Kommission: CRISPR & Co nicht mehr dasselbe wie Gentechnik

Es hat lange gedauert: Nach drei Jahren intensiver Beratung liegt nun der Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, welche Regeln künftig für Pflanzen gelten sollen, die mit neuen Verfahren wie der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden. Bisher ist er noch nicht offiziell, doch er vollzieht die erwartete Kehrtwende weg von den alten, wissenschaftlich überholten Gentechnik-Gesetzen. Für neue Pflanzen, in die kein artfremdes Genmaterial eingeführt wurde, wird es praktisch keine Sonderregeln mehr geben.

Ein paar Tage bevor die EU-Kommission ihren Gesetzentwurf offiziell vorstellen wollte, wurde er von einer NGO-Plattform (ARC, Agricultural and Rural Convention) geleakt und anschließend rasch über Presseagenturen verbreitet. Endgültig von der Kommission beschossen ist er noch nicht. Dennoch wird sich daran erst einmal wohl nichts Grundsätzliches mehr ändern.

Die Richtung ist klar: Die Auflagen für einfache genom-editierte Pflanzen werden deutlich gelockert. Es wird künftig keine so aufwändigen Zulassungsverfahren mehr geben wie bei der Gentechnik, auch keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Freilandversuche – die für erste realistische Tests nach der Entwicklung im Labor und Gewächshaus so wichtig sind – werden einfacher. Und: Anders als bei herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen können einzelne EU-Mitgliedstaaten weder den Anbau dieser editierten Pflanzen bei sich verbieten, noch Freilandversuche untersagen.

 

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