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Biobanken

Mit dem neuen Humanforschungsgesetz wird in der Schweiz die Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich geregelt. Der Gesetzesentwurf behandelt nicht nur die Forschung an Patienten oder gesunden Probanden, sondern auch die Forschung mit menschlichen Proben und Daten. Eine systematische Sammlung von Körperproben wie z.B. Blut, Tumorgewebe oder DNA und die zugehörigen Daten bezeichnet man als «Biobank».