Frist für eingefrorene Eizellen soll doch aufgehoben werden
Die Lagerfrist von eingefrorenen Einzellen könne weder vorübergehend noch definitiv verändert werden, hatte der Bundesrat im August in seiner Antwort auf einen Vorstoss der Basler Nationalrätin Katja Christ (GLP) festgehalten – und auf die laufende Evaluation der Problematik verwiesen. Die Resultate dieser Evaluation standen indes schon einen Tag nach der Antwort des Bundesrats fest, wie die eingesetzte Arbeitsgruppe in einer Mail an Katja Christ bekannt macht: Die Frist soll zugunsten einer individuellen Regelung aufgehoben werden. «Ich bin gespannt, wie der Bundesrat jetzt reagiert», meint die Nationalrätin dazu.
Die Konservierungsfrist von zehn Jahren ist im Fortpflanzungsmedizingesetz verankert und gilt seit 2017. Dass Frauen Eizellen einfrieren lassen, hat verschiedene Gründe: eine fehlende Partnerschaft, ein noch nicht ausgereifter Kinderwunsch, eine offene berufliche Karriere oder auch eine medizinische Notwendigkeit. Gezeigt hat sich in den vergangenen Jahren, dass sich immer mehr Frauen zum Social Freezing entschliessen. Die Frist von zehn Jahren ist problematisch, weil sie Frauen eine Entscheidung zu einem Zeitpunkt aufzwingt, der medizinisch ungünstig ist oder zu dem sie persönlich, sozial oder beruflich dazu noch nicht in der Lage sind.