Die neuen Möglichkeiten in der Fortpflanzungsmedizin sowie der gesellschaftliche Wertewandel verlangen nach einer zeitgemässen Anpassung des FMedG. Es gibt keine stichhaltige Begründung für die Ungleichbehandlung der beiden Arten von Keimzellen; Frauen sollten also die gleichen Rechte wie Männer erhalten und ihre Eizellen spenden dürfen. Nur so kann verhindert werden, dass die biologische Mutterschaft geringer gewichtet wird als die biologische Vaterschaft und entsprechend Frauen, die keine Eizellen haben und Männerpaare von einer Elternschaft ausgeschlossen werden.
Schätzungen zufolge reisen jährlich hunderte Paare aus der Schweiz ins Ausland, um sich dort mittels Eizellenspende den Kinderwunsch zu erfüllen. Eine Legalisierung der Eizellenspende in der Schweiz würde somit nicht nur die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in der Fortpflanzungsmedizin beenden, sondern es Betroffenen auch ermöglichen, medizinische Dienste im Inland mit gesicherten Standards in Anspruch zu nehmen. Dies würde dem Fortpflanzungstourismus entgegenwirken und die Qualität der Eingriffe sichern.
Der Bedarf an Eizellenspenden in der Schweiz ist beträchtlich: Ein Gutachten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nennt für 2019 516 bestätigte Fälle (Quelle: Studie «Transnationale reproduktive Mobilität aus der Schweiz»). Die Dunkelziffer ist jedoch hoch, weshalb Schätzungen von doppelt so vielen Fällen ausgehen. Christian De Geyter, ehemaliger Chefarzt der Klinik für Reproduktionsmedizin am Unispital Basel, schätzt die Zahl der Geburten von Frauen, die sich im Ausland einer Eizellenspende unterzogen haben, auf 250 bis 500 pro Jahr.
Die Eizellenspende ist ein eher aufwändiger Prozess, der dank der heute verfügbaren Verfahren jedoch nur sehr geringe gesundheitliche Risiken mit sich bringt.
Die Stiftung Gen Suisse setzt sich für die Legalisierung der Eizellenspende und die Modernisierung des Gesetzes in der Schweiz ein.