Rote Gentechnologie

Rote Gentechnologie

Sei es bei der Erforschung und Diagnose von Krankheiten oder für die Entwicklung von Medikamenten, Therapien und Impfstoffen: in der Medizin ist die Gentechnologie von zentraler Bedeutung.

Grössere Verfügbarkeit und Sicherheit von Medikamenten

1982 gelang es erstmals humanes Insulin in grossen Mengen in gentechnisch veränderten Bakterien herzustellen. Noch heute ist die Produktion von Insulin ein gutes Beispiel, um das Prinzip und die Vorteile der Medikamentenherstellung in gentechnisch veränderten Zellen zu zeigen. (Gentechnik Broschüre).  Wie stark sich die Methode durchgesetzt hat zeigt sich daran, dass  2011 in der Schweiz gut 500 Arzneimittel zugelassen sind, die gentechnologisch hergestellt werden. (Swissmedic)

Gleiches gilt auch für die Herstellung von Impfstoffen. Vor der Einführung der Gentechnik wurde bei einer Impfung der abgetötete Erreger verabreicht. So bestand das Risiko einer unbeabsichtigten Infektion. Heute werden meist nur noch einzelne Eiweisse des Erregers durch gentechnische Verfahren hergestellt. Diese lösen zwar eine Immunantwort aus, sind aber nicht in der Lage eine Infektion zu verursachen. Damit sind Impfungen viel sicherer geworden. (Mehr Informationen gibt es im Gen Dialog „Impfungen“ (Pdf) und in der Gentechnik Broschüre)

Gentests

Weitere Anwendung finden gentechnische Methoden bei der Diagnose von Krankheiten, wie  zum Beispiel einer Infektion mit dem AIDS-auslösenden HI-Virus. Das gentechnische HIV-Testverfahren (Polymerase Chain Reaction oder PCR-Test) erlaubt es einfach und schnell geringste Mengen des Virus bereits zwei Wochen nach der Ansteckung nachzuweisen. Der PCR-Test wird heute auch routinemässig eingesetzt, um beispielsweise Blutspenden auf eine Viren-Kontamination zu untersuchen und sie gegebenenfalls auszusortieren.

Nicht nur Krankheitserreger sonder auch Erbkrankheiten werden mit gentechnischen Methoden nachgewiesen. Mehr dazu, wie Erbkrankheiten vererbt und diagnostiziert werden findet sich in der Gentechnik Broschüre, in den Gen Dialogen „Gendiagnostik am Menschen“ (PDF)  und „Kinderwunsch, Erbkrankheiten und Gentests“ (PDF) sowie im Kapitel „Präimplantationsdiagnostik“.

Forschung

Um Krankheiten verstehen, diagnostizieren und behandeln zu können, müssen die Grundlagen erforscht werden. Ein Beispiel bietet die Entwicklung einer Therapie zur Behandlung der chronischen myeloischen Leukämie. 1960 wurde entdeckt, dass bei Leukämiepatienten ein Stück des Chromosoms 22 auf das Chromosom 9 übertragen wurde. Diese sogenannte Translokation verändert die Zellen so, dass sie zu Tumorzellen werden die sich unkontrolliert vermehren. Diese Erkenntnis hat dazu geführt, dass 40 Jahre später eine wirkungsvolle Therapie gegen die Krankheit entwickelt werden konnte.

Schweizer Gesetzgebung

Forschung in der Medizin heisst auch Forschung an menschlichem Gewebe (Biobanken) und am Menschen. 2010 hat die Schweizer Bevölkerung einen Verfassungsartikel gutgeheissen der die Grundlage bildet um diese Forschung am Menschen umfassend zu regeln (Verfassungsartikel). Die Ausarbeitung des darauf basierenden Humanforschungsgesetzes ist noch in Arbeit (BAG).

Weitere Informationen zu der Schweizerischen Gesetzgebung im Bereich Gentechnik, Forschung im Human- und Ausserhumanbereich sowie zu Eidgenössischen Ethik- und Sicherheitskommissionen finden sich in der Gentechnik Broschüre.

Weiterführende Informationen