Stammzellen aus dem Knochenmark können sich in eine Vielzahl von Zellarten entwickeln, dies birgt ihr grosses Potential in der Entwicklung neuer Therapien. Idealerweise könnten defekte Zellen durch intakte Zellen ersetzt und die Krankheit so bekämpft werden. Die Stammzelltherapie wird bereits erfolgreich bei verschiedenen Blutkrankheiten wie Leukämie, Sichelzellanämie und Myelofibrose eingesetzt. Die häufigste Therapiemethode mit adulten Stammzellen bei diesen Krankheiten ist die Knochenmarkstransplantation. Dazu werden zunächst die Stammzellen im Knochenmarkt des Patienten abgetötet und anschliessend durch gesunde Zellen eines Knochenmarktspenders ersetzt.
Bei der Knochenmarkstransplantation setzt man sogenannte adulte Stammzellen ein. Sie sind zwar in der Lage sich zu einer kleinen Anzahl von Zellen, in diesem Fall Blutzellen, zu entwickeln. Weitere Zellarten, wie z.B. Nervenzellen, können sie aber nicht mehr bilden. Um Therapien gegen Krankheiten wie Parkinson oder Alzheimer zu entwickeln, müssen Forschende deshalb auf embryonale Stammzellen zurückgreifen. Diese Zellen haben das Potential alle Zellen des Körpers zu bilden. Embryonale Stammzellen sollen eines Tages zu Herz-, Nerven-, Muskelzellen reifen und defekte Zellen im Körper von Patienten ersetzen.
Embryonale Stammzellen werden aus überzähligen Embryonen gewonnen, die nach einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Das weckt ethische Bedenken. Aus diesem Grund suchten Forscher nach Alternativen. Im Jahr 2006 gelang der Durchbruch. Zellen aus der Schwanzspitze von Mäusen konnten in einen Zustand zurückversetzt werden, der dem von embryonalen Stammzellen sehr ähnlich ist. Diese sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) sind wie die embryonalen Stammzellen in der Lage sich zu vielen verschiedenen Zellarten zu entwickeln. Einzige Ausnahme: Ei- und Samenzellen.
Die Hoffnung besteht, dass iPS-Zellen eines Tages die umstrittenen embryonalen Stammzellen ersetzen können. Doch bis dahin muss die Grundlagenforschung die verbleibenden Unterschiede zwischen iPS-Zellen und embryonalen Stammzellen aufklären um sie möglicherweise als Alternativen für embryonale Stammzellen benutzen zu können.
In der Schweiz legt seit 2005 das Stammzellenforschungsgesetz strenge gesetzliche Rahmenbedingungen für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen fest. Erlaubt ist die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen aus der Fortpflanzungsmedizin. Da seit dem Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in der Schweiz bei einer künstlichen Befruchtung keine überzähligen Embryonen mehr anfallen, ist die Gewinnung neuer Stammzelllinien dennoch beschränkt. Mehr zu den Zielen und zu den gesetzlichen und ethischen Aspekten der Forschung mit embryonalen Stammzellen findet sich im Gen Dialog „Stammzellforschung“.
Das Potential der Forschung mit Stammzellen ist gross. Gross ist auch die Hoffnung Betroffener auf eine Heilung. Das Potential der Stammzellen wird oft für unseriöse Zwecke benutzt. Das Nationale Forschungsprogramm 63 „Stammzellen und regenerative Medizin“ hat ein Merkblatt verfasst, das die heutigen Möglichkeiten der Stammzellforschung zusammenfasst. Mit Stammzellen heilen: Was heute möglich ist