Oft gestellte Fragen

  • Was versteht man unter Gesundheitsdaten und warum sind sie für die Forschung wichtig?

    Gesundheitsdaten sind persönliche Informationen über den Gesundheitszustand einer Person. Dazu gehören Diagnosen, Behandlungen, Medikationen, Laborergebnisse und genetische Informationen. In der Schweiz werden Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Personendaten gemäss Artikel 5 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) klassifiziert.

    Für die Forschung sind diese Daten von grosser Bedeutung, da sie Erkenntnisse über Krankheitsverläufe, Wirksamkeit von Therapien und neue Behandlungsmöglichkeiten liefern können. Sie ermöglichen es Forschern, Muster zu erkennen und neue medizinische Ansätze zu entwickeln.

     

  • Wie kann ich meine Gesundheitsdaten für die Forschung zur Verfügung stellen?

    In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Gesundheitsdaten für die Forschung bereitzustellen:

    • Elektronisches Patientendossier (EPD): Hier können Sie Ihre Daten für Forschungszwecke freigeben:
    • Einwilligung bei Ihrem Arzt oder Krankenhaus: Sie können zustimmen, dass Ihre Daten für Forschungszwecke verwendet werden dürfen.
    • Teilnahme an klinischen Studien: Hier werden Ihre Daten direkt für die Forschung erhoben.

    Wichtig ist, dass Sie gemäss dem Humanforschungsgesetz (HFG) immer eine informierte Einwilligung geben müssen.

  • Wie stellt die Schweiz sicher, dass meine Gesundheitsdaten sicher und vertraulich behandelt werden?

    Die Schweiz hat strenge Gesetze und Regulierungen zum Schutz von Gesundheitsdaten:

    Zusätzlich müssen Gesundheitseinrichtungen und Forschungsinstitute spezifische technische und organisatorische Massnahmen implementieren, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

     

  • Wer hat Zugriff auf meine Gesundheitsdaten und wie werden diese geschützt?

    Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben primär Sie selbst und die von Ihnen autorisierten Gesundheitsfachpersonen. Im Falle der Forschung haben nur die berechtigten Forscher Zugang, und dies nur nach Ihrer Einwilligung.

    Der Schutz der Daten wird durch verschiedene Gesetze geregelt:

    Diese Gesetze schreiben vor, dass Gesundheitsdaten verschlüsselt gespeichert und übertragen werden müssen. Zudem gibt es strenge Zugriffskontrollen und Protokollierungspflichten.

    Heutzutage erfassen zahlreiche Personen ihre Gesundheitsdaten mittels tragbarer Geräte wie Smartwatches oder Fitnesstracker. Diese Informationen werden oft automatisch mit den Herstellern der Geräte geteilt, beispielsweise Apple, Samsung, Fitbit oder Xiaomi. In bestimmten Situationen besteht auch die Möglichkeit, diese Daten Ihrer Krankenkasse oder Ihrem medizinischen Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Gerätehersteller müssen die Schweizer Datenschutzbestimmungen einhalten, wenn sie Daten von Schweizer Nutzern verarbeiten. Sie sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Trotz dieser Schutzmassnahmen bleibt ein Restrisiko bestehen. Sie sollten sich der Sensibilität ihrer Gesundheitsdaten bewusst sein und sorgfältig abwägen, welche Daten sie teilen möchten.

  • Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine gespeicherten Gesundheitsdaten?

    Gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz haben Sie folgende Rechte:

    • Recht auf Auskunft: Sie können in der Regel erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind.
    • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
    • Recht auf Sperrung, Berichtigung oder Vernichtung: Sie können verlangen, dass die Datenbearbeitung gesperrt wird, keine Daten an Dritte bekannt gegeben oder die Personendaten berichtigt oder vernichtet werden.
    • Recht auf Löschung: Unter bestimmten Umständen können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen.

     

  • Wie werden meine Daten anonymisiert bzw. pseudonymisiert und was bedeutet das für mich?

    Anonymisierung bedeutet, dass alle Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen könnten, entfernt oder verändert werden. In der Schweiz regelt das DSG den Umgang mit anonymisierten Daten.

    Für Sie bedeutet dies, dass Ihre Daten für Forschungszwecke genutzt werden können, ohne dass ein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter das Datenschutzgesetz.

    Pseudonymisierte Daten sind personenbezogene Daten, bei denen direkt identifizierende Merkmale (wie Name oder Adresse) durch ein Pseudonym (z.B. einen Code) ersetzt wurden. Im Gegensatz zu anonymisierten Daten ist eine Rückführung auf die Person mit zusätzlichem Wissen (einem Schlüssel) möglich. Pseudonymisierung wird in der Schweiz als wichtiges Instrument betrachtet, um Datenschutz und notwendige Datennutzung in Einklang zu bringen.

     

  • Was bezweckt der Bund mit dem Programm DigiSanté?

    Das Programm DigiSanté des Schweizer Bundes zielt darauf ab, das Gesundheitswesen durch digitale Lösungen effizienter und patientenfreundlicher zu gestalten. Ein Kernaspekt ist die Verbesserung des Austauschs von Gesundheitsdaten, was nicht nur die Versorgung verbessert, sondern auch neue Möglichkeiten für die medizinische Forschung eröffnet. Durch die verbesserte Verfügbarkeit und Vernetzung von Gesundheitsdaten können Forscher potentiell auf einen grösseren und besser strukturierten Datenpool zugreifen, was die Entwicklung neuer Therapien und das Verständnis von Krankheiten fördern könnte - natürlich unter Berücksichtigung strenger Datenschutzrichtlinien.

  • Was ist das elektronische Patientendossier (EPD) und wie kann ich es nutzen?

    Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Gesundheitsdokumente in elektronischer Form. Es wurde durch das EPDG eingeführt und ermöglicht es Patient:innen, ihre Gesundheitsinformationen zentral zu speichern und zu verwalten.

    Sie können ein EPD bei einer zertifizierten EPD-Gemeinschaft eröffnen. Die Nutzung ist freiwillig und Sie entscheiden, welche Dokumente gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat.

  • Welche Rolle spielen Pharmaunternehmen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung?

    Pharmaunternehmen spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Forschung. Sie nutzen Gesundheitsdaten, um neue Medikamente zu entwickeln und bestehende Therapien zu verbessern. In der Schweiz müssen sie sich dabei an strenge gesetzliche Vorgaben halten:

    Pharmaunternehmen arbeiten in der Regel mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Für die Nutzung personenbezogener Daten ist eine explizite Einwilligung erforderlich.

     

  • Wie kann ich mich über aktuelle Forschungsprojekte informieren, die Gesundheitsdaten benötigen?

    In der Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten, sich über Forschungsprojekte zu informieren:

    • Das Schweizer Register für klinische Studien (SNCTP) bietet eine Übersicht über laufende klinische Studien.
    • Universitäten und Forschungsinstitute veröffentlichen oft Informationen über ihre Projekte auf ihren Websites.
    • Patientenorganisationen können Informationen über relevante Forschungsprojekte bereitstellen.

    Gemäss dem Humanforschungsgesetz müssen Forschungsprojekte, die Gesundheitsdaten nutzen, von einer Ethikkommission genehmigt werden. Diese Kommissionen achten darauf, dass die Rechte und die Sicherheit der Teilnehmer gewahrt bleiben.

     

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