Gesundheitsdaten sind persönliche Informationen über den Gesundheitszustand einer Person. Dazu gehören Diagnosen, Behandlungen, Medikationen, Laborergebnisse und genetische Informationen. In der Schweiz werden Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Personendaten gemäss Artikel 5 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) klassifiziert.
Für die Forschung sind diese Daten von grosser Bedeutung, da sie Erkenntnisse über Krankheitsverläufe, Wirksamkeit von Therapien und neue Behandlungsmöglichkeiten liefern können. Sie ermöglichen es Forschern, Muster zu erkennen und neue medizinische Ansätze zu entwickeln.
In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Gesundheitsdaten für die Forschung bereitzustellen:
Wichtig ist, dass Sie gemäss dem Humanforschungsgesetz (HFG) immer eine informierte Einwilligung geben müssen.
Die Schweiz hat strenge Gesetze und Regulierungen zum Schutz von Gesundheitsdaten:
Zusätzlich müssen Gesundheitseinrichtungen und Forschungsinstitute spezifische technische und organisatorische Massnahmen implementieren, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben primär Sie selbst und die von Ihnen autorisierten Gesundheitsfachpersonen. Im Falle der Forschung haben nur die berechtigten Forscher Zugang, und dies nur nach Ihrer Einwilligung.
Der Schutz der Daten wird durch verschiedene Gesetze geregelt:
Diese Gesetze schreiben vor, dass Gesundheitsdaten verschlüsselt gespeichert und übertragen werden müssen. Zudem gibt es strenge Zugriffskontrollen und Protokollierungspflichten.
Heutzutage erfassen zahlreiche Personen ihre Gesundheitsdaten mittels tragbarer Geräte wie Smartwatches oder Fitnesstracker. Diese Informationen werden oft automatisch mit den Herstellern der Geräte geteilt, beispielsweise Apple, Samsung, Fitbit oder Xiaomi. In bestimmten Situationen besteht auch die Möglichkeit, diese Daten Ihrer Krankenkasse oder Ihrem medizinischen Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Gerätehersteller müssen die Schweizer Datenschutzbestimmungen einhalten, wenn sie Daten von Schweizer Nutzern verarbeiten. Sie sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Trotz dieser Schutzmassnahmen bleibt ein Restrisiko bestehen. Sie sollten sich der Sensibilität ihrer Gesundheitsdaten bewusst sein und sorgfältig abwägen, welche Daten sie teilen möchten.
Gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz haben Sie folgende Rechte:
Anonymisierung bedeutet, dass alle Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen könnten, entfernt oder verändert werden. In der Schweiz regelt das DSG den Umgang mit anonymisierten Daten.
Für Sie bedeutet dies, dass Ihre Daten für Forschungszwecke genutzt werden können, ohne dass ein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter das Datenschutzgesetz.
Pseudonymisierte Daten sind personenbezogene Daten, bei denen direkt identifizierende Merkmale (wie Name oder Adresse) durch ein Pseudonym (z.B. einen Code) ersetzt wurden. Im Gegensatz zu anonymisierten Daten ist eine Rückführung auf die Person mit zusätzlichem Wissen (einem Schlüssel) möglich. Pseudonymisierung wird in der Schweiz als wichtiges Instrument betrachtet, um Datenschutz und notwendige Datennutzung in Einklang zu bringen.
Das Programm DigiSanté des Schweizer Bundes zielt darauf ab, das Gesundheitswesen durch digitale Lösungen effizienter und patientenfreundlicher zu gestalten. Ein Kernaspekt ist die Verbesserung des Austauschs von Gesundheitsdaten, was nicht nur die Versorgung verbessert, sondern auch neue Möglichkeiten für die medizinische Forschung eröffnet. Durch die verbesserte Verfügbarkeit und Vernetzung von Gesundheitsdaten können Forscher potentiell auf einen grösseren und besser strukturierten Datenpool zugreifen, was die Entwicklung neuer Therapien und das Verständnis von Krankheiten fördern könnte - natürlich unter Berücksichtigung strenger Datenschutzrichtlinien.
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Gesundheitsdokumente in elektronischer Form. Es wurde durch das EPDG eingeführt und ermöglicht es Patient:innen, ihre Gesundheitsinformationen zentral zu speichern und zu verwalten.
Sie können ein EPD bei einer zertifizierten EPD-Gemeinschaft eröffnen. Die Nutzung ist freiwillig und Sie entscheiden, welche Dokumente gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat.
Pharmaunternehmen spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Forschung. Sie nutzen Gesundheitsdaten, um neue Medikamente zu entwickeln und bestehende Therapien zu verbessern. In der Schweiz müssen sie sich dabei an strenge gesetzliche Vorgaben halten:
Pharmaunternehmen arbeiten in der Regel mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Für die Nutzung personenbezogener Daten ist eine explizite Einwilligung erforderlich.
In der Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten, sich über Forschungsprojekte zu informieren:
Gemäss dem Humanforschungsgesetz müssen Forschungsprojekte, die Gesundheitsdaten nutzen, von einer Ethikkommission genehmigt werden. Diese Kommissionen achten darauf, dass die Rechte und die Sicherheit der Teilnehmer gewahrt bleiben.