Stellungnahme der Stiftung Gen Suisse zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung über Pflanzen, die durch neue gentechnische Methoden erzeugt werden

Am 5. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen wegweisenden Vorschlag für eine neue Verordnung über Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Methoden erzeugt werden, angenommen. Dieser Vorschlag unterstützt die "Farm to Fork" und "Biodiversity" Strategien der EU und verfolgt klare Hauptziele:

1. Schutz von Mensch, Tier und Umwelt: Die Verordnung strebt ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt an. Durch angemessene Bewertung und Minimierung möglicher Risiken neuer genomischer Techniken soll die Sicherheit gewährleistet werden.

2. Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme: Der Vorschlag fördert Entwicklungen, die zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft und Ernährungssystemen beitragen. Neue Techniken sollen dabei helfen, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Herausforderungen im Agrarsektor zu bewältigen.

3. Förderung von Forschung und Innovation: Die Verordnung schafft ein förderliches Umfeld für Forschung und Innovation. Durch den Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und klare regulatorische Rahmenbedingungen werden Fortschritte vorangetrieben.
 

Inhalt des Vorschlags der EU

  1. Abdeckung und Fokus: Die Verordnung umfasst Pflanzen, die genetisches Material derselben Pflanze (gezielte Mutagenese) oder von kreuzbaren Pflanzen (Cisgenese, einschliesslich Intragenese) enthalten. Transgene Pflanzen, die genetisches Material von nicht kreuzbaren Arten enthalten, bleiben weiterhin nach bestehender GVO-Gesetzgebung reguliert.
  2. Neues Bewertungsmodell: Ein wesentlicher Aspekt des EU-Vorschlags ist die Verschiebung des Fokus von der Herstellung einer Pflanze hin zu den Eigenschaften des Endprodukts. Die künftige Bewertung soll nicht länger davon abhängen, wie eine Pflanze hergestellt wurde, sondern von den Eigenschaften, die sie aufweist.
  3. Weiterhin angemessene Kontrolle und Prüfung: Die EU-Kommission betont, dass moderne GV-Pflanzen weiterhin vor Anbau und Verwendung angemessen kontrolliert und geprüft werden. Die Deregulierung ermöglicht Innovationen, besonders bei kleinen Saatgutherstellern, da moderne Gentechnik-Verfahren etabliert, einfach zu handhaben und kostengünstiger sind.

Chancen für die Schweiz

  1. Präzisere und sicherere Anpassung von Pflanzen: Neue Züchtungsmethoden bieten der Schweiz die Möglichkeit, Kultursorten präziser und sicherer anzupassen als herkömmliche Mutationszuchttechniken. Eine angemessene Regulierung, die sich auf die Eigenschaften der Pflanzen statt auf die Produktionsmethode konzentriert, ist daher gerechtfertigt.
  2. Innovative Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft: Angesichts globaler Herausforderungen wie Bevölkerungswachstum, Klimawandel und Artenvielfaltverlust ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Neue Züchtungsmethoden können dabei helfen, innovative Lösungen zu finden.

Beispiel für Lösungen für die Schweiz

  1. Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule: Der Pilz Phytophthora infestans verursacht weltweit die Kartoffelkrankheit und sorgt damit für enorme Verluste und Kosten. In der Schweiz werden jedes Jahr etwa 7-8 Spritzbehandlungen der Kulturen mit Fungiziden benötigt, um sie angemessen zu schützen. Im Bio-Landbau wird dafür das umweltbelastende Schwermetall Kupfer eingesetzt. Durch den Einsatz von cisgenen Kartoffeln könnten die Fungizid-Behandlungen auf 1-2 Spritzungen reduziert werden. Diese cisgenen Pflanzen, bei denen Resistenzgene aus südamerikanischen Wildkartoffeln in Kultursorten übertragen wurden, wurden erfolgreich in vielen europäischen Ländern, einschliesslich der Schweiz, im Freiland getestet. Dabei wurden keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt festgestellt.

Notwendigkeit einer zeitgemässen Gesetzgebung

  1. Anpassung an den Stand der Wissenschaft: Die derzeitige GVO-Gesetzgebung in der Schweiz berücksichtigt nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Zulassung von Produkten, die mit neuen gentechnischen Methoden keine neuen Gene in das Genom der Pflanzen einbringen, birgt kein Risiko für Mensch und Umwelt.
  2. Förderung von Forschung und Entwicklung: Die Schweiz muss mutig und zukunftsorientiert handeln, um den Anschluss an die EU nicht zu verlieren und Innovationen in der Landwirtschaft voranzutreiben.

Fazit: Für eine lebensfähige und innovative Agrarindustrie

Die Stiftung Gen Suisse begrüsst die Initiative der Europäischen Kommission und plädiert nachdrücklich für eine angemessene Regulierung neuer genomischer Techniken. Die Schweiz sollte die Chancen nutzen, die moderne Gentechnik und neue Züchtungsmethoden bieten, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Landwirtschaft zu erreichen. Durch den Einsatz innovativer Lösungen kann die Schweizer Landwirtschaft nicht nur wettbewerbsfähiger werden, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung nationaler und globaler Herausforderungen leisten und den Bedürfnissen zukünftiger Generationen gerecht werden.

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