Stellungnahme zur Zulassung der Eizellenspende

Die Stiftung Gen Suisse befürwortet klar die Zulassung der Eizellenspende in der Schweiz. Lesen Sie unsere Argumente in unserer Stellungnahme.

Die Stiftung Gen Suisse befürwortet klar die Zulassung der Eizellenspende in der Schweiz aus den folgenden Gründen:

1. Mann und Frau sollten gesetzlich gleichgestellt werden

Für unfruchtbare Frauen sollte ebenso medizinische Hilfe zur Verfügung stehen wie für unfruchtbare Männer. Die Samen- und Eizellenspende sollte gesetzlich gleichgestellt sein. Es geht lediglich um eine Gleichstellung zwischen Mann und Frau (Samen- und Eizellenspende). Leihmutterschaft ist kein Thema. Unser zentrales Anliegen ist eine moderne, fortschrittliche Fortpflanzungsmedizin. Mit der Legalisierung der Eizellenspende werden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.

2. Eine Eizellenspende ist oft die letzte Chance für unfruchtbare Frauen, die bereits viel körperliches und seelisches Leid erfahren haben, die Erfahrung zu machen, wie ein Kind im Mutterleib aufwächst

Die Erfahrung zu machen, wie ein Kind im Mutterleib aufwächst ist sehr wichtig für Mütter und stärkt die Bindung zwischen Mutter und Kind.

Diese Frauen sind betroffen:

    • Frauen mit primärer oder vorzeitiger Ovarialinsuffizienz (Krebs, bestimmte Autoimmunerkrankungen, Erbkrankheiten (z.B. Turner-Syndrom), schwere Infektionen)
    • Frauen mit Erbkrankheiten, die an den Nachwuchs weitergegeben werden können und die sich anhand der Techniken der genetischen Präimplantationsdiagnostik nicht feststellen lassen
    • Frauen, bei denen eine In-vitro-Fertilisation mit eigenen Eizellen mehrfach fehlgeschlagen ist
    • Frauen mit schwerer Endometriose
    • Frauen ab 43 Jahren, denn ab diesem Alter sinkt die Schwangerschaftsrate deutlich
    • Frauen, die wiederholte Fehlgeburten erfahren haben
    • Frauen mit Krankheiten, bei denen von einer ovariellen Stimulation abzuraten ist

3. Es gibt einen Bedarf für assistierte Reproduktion in der Schweiz - über 500 Paare reisen heute dafür ins Ausland

Ein Gutachten des BAG weist 516 bestätigte Fälle für Fortpflanzungstourismus aus: "TRANSNATIONALE REPRODUKTIVE MOBILITÄT AUS DER SCHWEIZ, 2019". Die Dunkelziffer ist jedoch hoch. Schätzung gehen von doppelt so vielen Fällen aus.

4. Das medizinische Risiko einer Eizellenspende in der Schweiz ist gering

Die Gewinnung von Eizellen für eine Eizellenspende ist mit den heute verfügbaren Verfahren sehr viel risikoarmer als früher. Durch die Vermeidung der Verabreichung von bestimmten     Hormonen (insbes. Schwangerschaftshormon, hCG) ist das Risiko eines ovariellen Überstimulationssyndroms (in der Fachliteratur: OHSS) sehr gering (<1/1000). Infektionen oder Blutungen sind noch seltener. Langfristige Risiken, wie vorzeitige Menopause, sind allerdings ausgeschlossen.

5. Das Schweizer Gesundheitssystem trägt die Folgekosten des Fortpflanzungstourismus

Eine Legalisierung der Eizellenspende würde es Betroffenen ermöglichen, medizinische Dienste im Inland mit gesicherten Standards in Anspruch zu nehmen. Dies würde dem Fortpflanzungstourismus entgegenwirken, die Qualität des Eingriffs sichern und die Folgekosten für das Schweizer Gesundheitssystem senken.

6. Die Eizellenspende ist in 38 von 44 Staaten in Europa zugelassen

Eine Umfrage der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ESHRE) über die Gesetzeslage in Europa (Stand 2020) zeigte, dass die Spende von unbefruchteten Eizellen in 38 von 44 Staaten Europas erlaubt ist.

7. Frauen spenden ihre Eizellen vorwiegend aus altruistischen Gründen

Erhebungen zeigen: Weit über die Hälfte der in Europa getätigten Eizellenspenden sind altruistisch motiviert.

 

Weitere Gründe für die Zulassung der Eizellenspende in der Schweiz finden Sie in unserem Argumentarium.


Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung der KVV und KLV: Kostensenkende Massnahmen, Vergütung im Einzelfall und Massnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit

Stellungnahme der Stiftung Gen Suisse zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung über Pflanzen, die durch neue gentechnische Methoden erzeugt werden

Stellungnahme zur Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG)